Mietbedingungen 2021

Diese Mietbedingungen gelten für Buchungen für 2021, die bis einschließlich d. 22. September 2020 getätigt wurden.

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit Inventar und Müllabfuhr. Der Energieverbrauch wird bei Abreise abgerechnet. Das Ferienhaus darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenanzahl bewohnt werden. Es dürfen nur Haustier/e mitgebracht werden, wenn dieses vereinbart ist. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Wenn Voriges nicht eingehalten wird, ist Esmark berechtigt den Mietvertrag umgehend und ohne Rückzahlung von eingezahlten Beträgen zu kündigen. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, Esmark eventuelle Verluste und extra Kosten, die auf Grund einer Nichteinhaltung entstanden sind, zu erstatten.

Bei Vertragsabschluss schickt Esmark dem Mieter den Mietvertrag zu. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 24 pro Mietvertrag. Die vereinbarte Miete ist entweder auf einmal oder in zwei Raten zu bezahlen. Wenn in zwei Raten, dann wie folgt:

  • Die 1. Rate wird 4 Tage nach Buchung fällig und beträgt 35% der Miete plus Bearbeitungsgebühr.
  • Die 2. Rate wird spätestens 60 Tage vor Anreise fällig und beträgt die restlichen 65% der Miete plus optionale Extras.

Bei Vertragsabschluss weniger als 60 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu bezahlen. Die Zahlungsziele und Bankdaten für die Überweisung gehen aus dem Mietvertrag hervor. Esmark behält sich das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu stornieren, falls die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

Stornierung

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich stornieren, entweder per E-Mail an die E-mail Adresse auf dem Mietvertrag oder per Post. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang dieser bei Esmark und es werden folgende Stornierungskosten berechnet:

  • Stornierung bis einschließlich 90 Tage vor Anreise 25% des Mietbetrages, jedoch mindestens € 105,00
  • Stornierung 60-89 Tage vor Anreise – 50% des Mietbetrags
  • Stornierung 30-59 Tage vor Anreise – 75% des Mietbetrags
  • Stornierung 15-29 Tage vor Anreise – 90% des Mietbetrags
  • Stornierung später als 15 Tage vor Anreise – 100% des Mietbetrags

Bearbeitungsgebühr, eventuelle Umbuchungsgebühren und eine eventuell abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung werden nicht zurückerstattet. Beträge für optionale Zusatzleistungen wie Endreinigung, Bettwäsche, Bollerwagen und ähnliches werden zurückerstattet. Bei Mietverträgen aus einer Umbuchung werden die Stornierungskosten nach dem höheren Betrag berechnet.

Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags an einen anderen Mieter

Eine Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags ist bis zu 90 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von € 75,00 möglich. Umbuchungen des Reisezeitraums sind nur im gleichen Kalenderjahr möglich. Eine spätere Umbuchung oder Übertragung wird als Stornierung betrachtet und es gelten in dem Fall die oben erwähnten Stornobedingungen.

Änderungen zum Mietvertrag

Eine Vertragsverlängerung oder eine Änderung der Anzahl der Mitreisenden ist kostenlos. Abgeschlossene Versicherungen können nicht storniert werden. Andere optionale Zusatzleistungen wie Endreinigung, Bettwäschepakete, Bollerwagen usw. können vor Anreise nachbestellt bzw. kostenlos storniert werden.

Reiserücktrittsversicherung

Esmark empfiehlt dem Mieter, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese muss spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss bestellt werden. Weitere Informationen und die Versicherungsbedingungen sind unter www.esmark.de/info/versicherung/ zu finden.

Haftung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sorgfältig zu behandeln und das Haus bei Abreise in einem aufgeräumten und gereiigten Zustand zu verlassen. Werden Haustiere mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Tierhaare vor Abreise zu beseitigen – auch wenn eine Endreinigung bestellt worden ist oder diese in der Miete enthalten ist.

Der Mieter haftet für alles, was zu dem Ferienhaus gehört und ist dazu verpflichtet, eventuelle von ihm verursachte Schäden am Ferienhaus oder am Hausrat vor der Abreise zurückzuerstatten. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, Esmark umgehend und unverzüglich per Telefon oder E-Mail darüber zu informieren.

Es besteht für den Eigentümer des Ferienhauses und für Esmark keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthalts.

Verbrauchskosten

Die Verbrauchskosten für z.B. Strom, Fernwärme, Solaranlage, Öl, Wasser oder ähnliches sind, wenn nicht anders angegeben, nicht in der Miete enthalten. Die Verbrauchskosten und eventuell noch offene Beträge müssen bei der Schlüsselrückgabe bezahlt werden.

Kaution

Esmark erhebt im Normalfall keine Kaution. Jedoch behält sich Esmark das Recht vor, in Sonderfällen eine Kaution zu erheben. Darunter fallen:

  • Jugendgruppen unter 25 Jahre, € 700,00 pro Person
  • Wenn der Hauseigentümer eine Kaution verlangt
  • Sofern Esmark findet, dass dies notwendig ist

Eine Kaution wird spätestens 14 Tage nach der Abreise zurückgezahlt, sofern das Haus vorschriftsgemäß hinterlassen worden ist, die Verbrauchskosten bezahlt wurden und Esmark keine weiteren Forderungen dem Mieter gegenüber hat. Verbrauchskosten können nicht mit der Kaution verrechnet werden, sondern die Verbrauchskosten werden separat bezahlt.

Reklamationen

Sollte es in Verbindung mit dem Ferienhaus wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese umgehend und unverzüglich Esmark mitzuteilen. Esmark ist berechtigt, im Namen des Hauseigentümers schnellst möglich den Mangel beheben zu lassen. Kann Esmark einen berechtigt und rechtzeitig reklamierten Mangel nicht innerhalb von 24 Stunden beheben, ist der Mieter zu einem Preisnachlass berechtigt, dieser wird laut Standardtarife des dänischen Ferienhausverbandes berechnet.

Ist ein Besuch von einem Servicemitarbeiter erforderlich, dürfen Haustiere nicht allein im Ferienhaus zurückgelassen werden, da in solchen Fällen der Servicemitarbeiter nicht das Haus betritt.

Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferienhauses sind Esmark sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus mitzuteilen. Esmark wird danach schnellst möglich das Ferienhaus besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen.

Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.

Kann keine Lösung einer eventuellen Reklamation gefunden werden, kann der Mieter beim Beschwerdeausschuss Ankenævnet for Feriehusudlejning oder beim EU-Beschwerdeausschuss eine Beschwerde einreichen.

Steuern und Abgaben

Esmark kann in Verbindung mit Erhöhungen von Steuern und Abgaben gegen Dokumentation die Miete entsprechend erhöhen.

Höhere Gewalt und Außergewöhnliche Ereignisse

Sofern das Ferienhaus auf Grund von höherer Gewalt, die für Esmark bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, beispielsweise aber nicht begrenzt auf Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie, Epidemie, Umweltverschmutzung oder öffentliche Restriktionen, nicht ohne wesentliche Kosten oder Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden kann, ist Esmark berechtigt, im eigenen als auch im Namen des Hauseigentümers das Mietverhältnis fristlos zu stornieren.

Im Falle einer Stornierung durch Esmark aufgrund von höherer Gewalt hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung und Esmark ist berechtigt, alle bereits angefallenen Kosten, wie z.B. die Bearbeitungsgebühr, sowie auch Kosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, einzufordern bzw. einzubehalten.

Esmark ist Vermittler

Esmark ist nicht der Eigentümer des Ferienhauses, sondern nur Vermittler zwischen Mieter und Eigentümer. Esmark vermittelt die auf der Internetseite beschriebenen Ferienhäuser und sämtliche Auskünfte auf der Internetseite sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben.

Weitere Bestimmungen

Esmark kann nicht für Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten, Straßenverkehr, Militärübungen o.ä. verantwortlich gemacht werden.

Bei der Anmietung eines Ferienhauses mit Swimmingpool oder Standwasserwhirlpool erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Servicetechniker zur Einhaltung der Hygienevorschriften und einer einwandfreien Wasserqualität ohne Voranmeldung und ohne Anwesenheit des Mieters das Ferienhaus einmal wöchentlich innerhalb der normalen Arbeitszeit betritt.

Unstimmigkeiten

Bei etwaigen Unstimmigkeiten bezüglich des Mietverhältnisses gilt ausschließlich dänisches Recht. Gerichtsstand ist Herning.

Personenbezogene Daten

Esmark verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters. Weitere Informationen hierzu können in unserer Datenschutzerklärung unter https://esmark.de/info/datenschutz/ nachgelesen werden.

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