Einschränkungen und Einreiseverbote für Kampfhunde
Seit dem 1. Juli 2010 ist es in Dänemark nicht mehr erlaubt, Kampfhunde zu besitzen, zu züchten oder einzuführen. Das Verbot umfasst folgende 13 Hunderassen und Kreuzungen, in die eine solche Rasse eingegangen ist:
Pitbull Terrier
Tosa Inu
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanischer Bulldog
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtcharka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussischer Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
Übergangsregelung
Hunde aus der obigen Liste, die bis zum 17. März 2010 angeschafft wurden, fallen unter eine Übergangsregelung und dürfen sich in Dänemark unter verschärften Bedingungen aufhalten.
Achtung! Pitbull Terrier und Tosa Inu, einschließlich aller Kreuzungen, in die diese Rassen eingegangen sind, fallen nicht under die Übergangsregelung und dürfen daher nicht nach Dänemark eingeführt werden.
Bedingungen für Hunde aus der obigen Liste, die von der Übergangsregelung erfasst werden:
Wenn der Hund sich auf Straßen, Wegen, Pfaden, Plätzen, Stränden usw. befindet, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, muss der Hund immer an einer festen Leine mit einer maximalen Länge von 2m geführt werden.
Der Hund muss einen soliden und geschlossenen Maulkorb tragen.
Der Hund darf nicht übertragen werden, d.h. er darf nicht verkauft oder weggegeben werden usw.
Dennoch dürfen die Hunde in der Regel ohne Leine in den Hundewäldern bewegt werden. Ihr müsst jedoch ständig einen soliden geschlossen Maulkorb tragen. Diese Ausnahme gilt nur in den Hundewäldern.
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