Diese Mietbedingungen gelten für Buchungen für 2020, die bis einschliesslich d. 22. September 2020 getätigt wurden.
Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus mit Inventar und Müllabfuhr. Der Energieverbrauch wird bei Abreise abgerechnet. Das Ferienhaus darf nur mit der Anzahl Personen (inkl. Kleinkinder) bewohnt werden, die auf der Internetseite angegeben ist. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Bei Vertragsabschluss schickt Esmark dem Mieter den Mietvertrag zu. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 19€ pro Mietvertrag. Die vereinbarte Miete wird in zwei Raten fällig:
Buchst du weniger als 60 Tage vor der Anreise, ist der Gesamtbetrag sofort zu bezahlen. Die Zahlungsziele usw. gehen aus dem Mietvertrag hervor. Bei weniger als 60 Tage vor Anreise ist der gesamte Betrag sofort fällig. Die Zahlungsbedingungen sind im Mietvertrag festgehalten. Wenn die angegebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, behält sich Esmark das Recht vor dies als Stornierung des Mieters anzusehen und den Mietvertrag ohne Vorankündigung zu annullieren.
Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich stornieren. Bei Stornierung werden folgende Gebühren berechnet:
Der Mieter hat die Möglichkeit – gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro – den Mietvertrag auf einen anderen Mieter zu übertragen.
Eine Änderung oder Umbuchung (innerhalb vom selben Kalenderjahr) ist bis zu 90 Tage vor Anfang der Mietzeit gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro möglich.
Esmark empfiehlt dem Mieter, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese muss spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss bestellt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sorgfältig zu behandeln und das Haus bei Abreise in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand zu verlassen. Wird Hund mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Hundehaare vor Abreise zu beseitigen – auch wenn eine Endreinigung bestellt worden ist oder diese in der Miete enthalten ist.
Der Mieter haftet für alles, was zu dem Ferienhaus gehört, und ist somit verpflichtet, eventuelle von ihm verursachte Schäden am Ferienhaus oder am Hausrat zurückzuerstatten. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, Esmark sofort darüber zu informieren, damit die Sache geregelt werden kann.
Es besteht für den Eigentümer des Ferienhauses und für Esmark keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthaltes.
Die Nebenkosten (Verbrauchskosten) für z.B. Strom, Wasser oder ähnliches werden, wenn nicht anders angegeben, extra bei der Abreise abgerechnet. Die Kosten und noch offene Beträge, müssen bei der Schlüsselrückgabe bezahlt werden.
Bei Esmark gibt es im Normalfall keine Kaution zu hinterlegen. Jedoch behält sich Esmark das Recht vor, in folgenden Fällen eine Kaution zu verlangen:
Sollte es in Verbindung mit dem Ferienhaus wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese schnellst möglich innerhalb der normalen Öffnungszeiten Esmark mitzuteilen. Danach wird Esmark schnellst möglich den Mangel beheben.
Ist ein Besuch von einem Servicemitarbeiter erforderlich, dürfen Haustiere nicht allein im Ferienhaus zurückgelassen werden, da in solchen Fällen der Servicemitarbeiter nicht das Haus betritt.
Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferienhauses sind Esmark sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus mitzuteilen. Esmark wird danach schnellst möglich das Ferienhaus besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen.
Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten, verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.
Kann keine Lösung einer eventuellen Reklamation gefunden werden, kannst du beim Beschwerdeausschuss Ankenævnet for Feriehusudlejning oder beim EU-Beschwerdeausschuss eine Beschwerde einreichen.
Esmark verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters. Weitere Informationen hierzu können in unserer Datenschutzerklärung unter https://esmark.de/info/datenschutz/ nachgelesen werden.
Esmark ist im Falle von Steuererhöhungen, Abgabenerhöhungen und Kursänderungen berechtigt, die Miete gegen deutliche Dokumentation verhältnismäßig zu erhöhen. Rechnungsgrundlagen sind die aktuellen Steuern, Abgaben sowie der Eurokurs per 1.5.2014 (Danske Nationalbank).
Sofern das Ferienhaus infolge von höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Streik oder Naturkatastrophen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist Esmark dazu berechtigt, mit sofortiger Wirkung von dem Mietvertrag zurückzutreten.
Das gemietete Ferienhaus darf ohne vorhergehende Vereinbarung nicht mit mehr Personen und/oder Haustieren bewohnt oder genutzt werden, wie in der Hausbeschreibung angegeben. Bei unzulässiger Nutzung, kann Esmark das Mietverhältnis ohne Ankündigung und mit sofortiger Wirkung, ohne Rückerstattung der vom Mieter bereits geleisteten Zahlungen, beenden.
Esmark ist nicht der Eigentümer des Ferienhauses, sondern ist nur Vermittler zwischen Mieter und Eigentümer. Esmark vermittelt die auf der Internetseite beschriebenen Ferienhäuser und sämtliche Auskünfte auf der Internetseite sind nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Esmark kann nicht für Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten, Strassenverkehr, Militärübungen o.ä. verantwortlich gemacht werden.
Bei etwaigen Unstimmigkeiten bezüglich des Mietverhältnisses gelten die allgemeinen dänischen Rechtsvorschriften. Gerichtsstand ist Herning.